Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Pflegekräfte sind häufiger psychisch krank und werden öfter frühverrentet als viele andere Berufstätige. Mit Vorsorge und verbesserten Arbeitsbedingungen können Arbeitgeber viel für die Gesundheit ihrer Beschäftigten tun. Die unkomplizierte Mitarbeiterbefragung  zu psychischen Belastungen (Psyga-P) wurde speziell für Pflegeunternehmen entwickelt. Befragung, Auswertung und Dokumentation erledigen wir für Sie.

Mit einem Folge-Workshop zur Maßnahmenplanung gelingt Ihnen der ideale Einstieg in das Betriebliche Gesundheitsmanagement – gleichzeitig erfüllen Sie damit die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes
(§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).

Ablauf Befragung

Im ersten Schritt erhalten Sie Infomaterial und Fragebögen, um Ihre Mitarbeiter*innen anonym und schriftlich zu psychisch belastenden Arbeitssituationen zu befragen.

Die Fragen sind in die vier Bereiche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) gegliedert:

  1. Arbeitsinhalt / Arbeitsaufgaben
  2. Arbeitsorganisation
  3. Soziale Beziehungen
  4. Arbeitsumgebung

Die ausgefüllten Fragebögen (Fragebogen ansehen) werden anonym in einer Box gesammelt, zurück gesandt und für Sie ausgewertet.

Nach vierzehn Tagen erhalten Sie die fertig aufbereitete Auswertung und den Ergebnisbericht.

Weitere Informationen: PSYGA-P

Ablauf Workshop

In einem professionell moderierten Workshop unterstützen wir Sie bei der Maßnahmen- und Zeitplanung, um schnellstmöglich Belastungssituationen und auch Fehlzeiten zu reduzieren.

Wir präsentieren und interpretieren für Sie die Ergebnisse, bieten Benchmark-Vergleiche und Best Practice Beispiele.
Somit gelingt Ihnen leicht der Start oder Ausbau des Betriebliches Gesundheitsmanagements.

Ihre Vorteile

  • Geprüfter und leicht verständlicher Fragebogen

  • Logistik und Auswertung übernehmen wir für Sie

  • Garantierte Anonymität durch Außer-Haus-Bearbeitung

  • Professionelle Ergebnispräsentation beinhaltet Interpretation und Branchenvergleich

  • Gemeinsame Maßnahmenplanung schafft Verbindlichkeit