Beratung nach §37 – angemessen geprüft und bezahlt?
Qualitätsempfehlungen kommen – Vergütung noch Streithema
Seit dem 1.1.2018 sollen Qualitätsrichtlinien für die Beratungsbesuche nach § 37.3 vorliegen – so ist es mit dem Pflegestärkungsgesetz II beschlossen worden. Auf dem Deutschen Pflegetag im März in Berlin stellte Erika Stempfle vom Evangelischen Werk für Diakonie den Stand der Beratungen vor: die Empfehlungen lehnen sich wohl weitgehend an den an Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege (ZQP) an. Allen Beteiligten ist jedoch klar, dass eine qualitative Beratung nicht für die derzeitige Vergütung geleistet werden kann. Daher ist die Vergütung auch noch ein offener Punkt in den Beratungen und nachdem es nun wieder einen amtierenen Gesundheitsminister gibt, hofft man auf Nachbesserungen in diesem Bereich. Wünschenswert wäre es, denn die Beratung in der Häuslichkeit kann dazu beitragen, dass die bestehenden Hilfsangebote und Leistungen auch bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommen.